Hecken aus Hainbuche, Berberitze, Liguster und anderen Gehölzen können noch bis Ende Februar kräftig zurückgeschnitten und so verjüngt werden. Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Gebüsche dagegen zum Schutz brütender Vögel nicht radikal geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Ein schonender Form- oder Pflegeschnitt ist dagegen jederzeit erlaubt. Allerdings gilt auch dabei: Vergewissern Sie sich, dass gerade keine Vögel im Strauch oder in der Hecke brüten.
An frostfreien Tagen können Sie Apfelbäume und anderes Kernobst schneiden. Steinobst und Beerensträucher sollten nur ausgelichtet werden, falls der Rückschnitt nicht gleich nach der Ernte erfolgt ist. Die Äste vom Baumschnitt können Sie übrigens verwenden, um eine Benjeshecke oder Wege im Garten anzulegen.
Auch bei älteren Bäumen lohnt sich das jährliche Auslichten. Zu dichtes Astwerk sollte regelmäßig entfernt werden, um genug Licht in die Baumkrone zu lassen.
Wenn Sie neue Nistkästen bis Ende Februar anbringen, dann steht die Chance gut, dass sie in der Saison besiedelt werden. Alte Nisthilfen sollten Sie abnehmen und gründlich säubern, bevor Sie sie wieder aufhängen. Verzichten Sie dabei aber auf Insektensprays und chemische Reinigungsmittel. Der Bau von Nistkästen eignet sich hervorragend, um Kinder mit Tieren und ihrer Lebensweise vertraut zu machen.
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